Verdient das Kind – müssen die Eltern trotzdem zahlen?
Wenn ein erwachsenes Kind einen Job hat, stellt sich oft die Frage: Sind die Eltern dann noch unterhaltspflichtig? Die klare Antwort lautet: Das eigene Einkommen des Kindes mindert in der Regel den Unterhaltsanspruch. Das gilt nicht nur für Gehälter aus einer Festanstellung, sondern auch für andere Einkünfte – beispielsweise aus Nebenjobs oder Kapitalerträgen.
Grundsätzlich bleibt die elterliche Unterhaltsverpflichtung bestehen, solange das Kind noch in Ausbildung ist oder sich in einer beruflichen Orientierungsphase befindet. Doch sobald das Kind selbst Geld verdient, wird dieses Einkommen angerechnet. Das bedeutet: Je mehr das Kind verdient, desto geringer fällt der Unterhalt aus, den die Eltern zahlen müssen – oder er entfällt sogar ganz.
Ein wichtiger Punkt: Auch das Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angesehen und bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt. Das gilt besonders für volljährige Kinder, die noch studieren oder eine Ausbildung machen. Es geht dabei um Fairness – schließlich soll das Kind selbst seinen Lebensunterhalt so gut wie möglich mittragen, wenn es in der Lage dazu ist.
Dennoch hängt alles vom Einzelfall ab. Werden beispielsweise hohe Studienkosten anfallen oder ist das Einkommen des Kindes sehr niedrig, kann weiterhin ein Anspruch auf Unterhalt bestehen. Eltern und Kinder sollten daher offen miteinander sprechen – und sich gegebenenfalls juristisch beraten lassen, um Klarheit zu schaffen.
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