Das EU-Bio-Siegel: Wann ist die Kennzeichnung für Lebensmittel Pflicht?
Wer im Supermarkt nach ökologischen Produkten greift, orientiert sich meist an bekannten Gütesiegeln. Doch viele Verbraucher und Händler fragen sich, ob diese Kennzeichnungen rechtlich vorgeschrieben oder rein freiwillig sind. Die Antwort hängt maßgeblich von der Art des Lebensmittels ab.
Für alle verpackten Bio-Lebensmittel, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden, ist das EU-Bio-Siegel eine absolute Pflicht-Kennzeichnung. Sobald ein Produkt als „Bio“ oder „Öko“ abgepackt in den Handel kommt, muss das hellgrüne Logo mit den EU-Sternen in Blattform auf der Verpackung gut sichtbar platziert sein. Dies garantiert, dass die strengen Richtlinien der EU-Öko-Verordnung eingehalten und kontrolliert wurden.
Anders verhält es sich bei lose Ware: Unverpackte Lebensmittel, wie frisches Obst und Gemüse auf dem Wochenmarkt oder Fleisch an der Bedientheke, können hingegen auf freiwilliger Basis mit dem Siegel gekennzeichnet werden. Händler sind hier nicht gesetzlich gezwungen, das Logo anzubringen, solange die Bio-Zertifizierung des Betriebs nachgewiesen werden kann. Auch private Label oder regionale Qualitätszeichen, wie sie von Anbauverbänden wie Demeter oder Bioland vergeben werden, sind generell freiwillige Zusätze, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.
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