Nein, reine Kontoüberträge (also wenn du Geld von deinem eigenen Inlandskonto auf dein eigenes Auslandskonto oder umgekehrt überweist) sind nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) nicht meldepflichtig.
Das liegt daran, dass sich durch einen reinen Übertrag zwischen den eigenen Konten der wirtschaftliche Eigentümer des Geldes nicht ändert – es findet kein wirtschaftliches Geschäft (wie ein Kauf oder eine Schenkung) statt.
Was du bei Auslandsüberweisungen dennoch beachten solltest
Statistische Meldepflichten (AWV): Sobald es sich nicht mehr um einen reinen Übertrag handelt, sondern um tatsächliche Zahlungen an andere Personen oder Unternehmen (z. B. für Dienstleistungen, Rechnungen oder Schenkungen) ab einer bestimmten Höhe (in Deutschland in der Regel ab 12.500 Euro), greifen Meldevorschriften für statistische Zwecke bei der Bundesbank.
Steuerliche Pflichten: Auch wenn der Übertrag selbst nicht meldepflichtig ist, können Erträge (wie Zinsen oder Dividenden aus dem Ausland) in deinem Heimatland steuerpflichtig sein. Zudem verlangen Banken bei größeren Summen manchmal Nachweise über die Herkunft des Geldes (Geldwäscheprävention).
Gibt es zu diesem Thema oder zu einer konkreten Überweisung einen bestimmten Aspekt, bei dem du unsicher bist?
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