Zuständigkeit bei einer Scheidung
Wenn eine Ehe geschieden werden soll, führt der Weg direkt zum Familiengericht, das als Abteilung des zuständigen Amtsgerichts fungiert. Doch welches Gericht ist im Einzelfall der richtige Ansprechpartner?
Bei Paaren ohne gemeinsame Kinder richtet sich die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich nach dem letzten gemeinsamen Wohnort. Hat noch mindestens ein Partner dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, ist dieses Gericht für den Scheidungsantrag zuständig.
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