Schenkungen müssen gemeldet werden – So funktioniert’s

Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder selbst etwas verschenken, ist eines wichtig: Die Mitteilung ans Finanzamt. Ja, Schenkungen sind meldepflichtig – und zwar sowohl für die Person, die schenkt, als auch für diejenige, die beschenkt wird. Viele unterschätzen diese Pflicht, doch sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob Steuern anfallen oder nicht. Selbst kleine Geschenke wie ein gebrauchtes Auto oder ein Geldbetrag unter der Freigrenze müssen gemeldet werden, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Schenkungsteuer greift. Die Freigrenzen hängen vom Verwandtschaftsgrad ab – Ehepartner etwa dürfen bis zu 500.000 Euro steuerfrei übertragen, Kinder 400.000 Euro. Doch auch dann: Die Meldung muss sein.

Wichtig ist die Frist: Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Schenkung muss die Mitteilung beim zuständigen Finanzamt eingehen. Das gilt sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten. Wird die Frist verpasst, drohen unter Umständen Zuschläge oder Bußgelder.

Die Meldepflicht regelt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Die genauen Formulare und Unterlagen – wie der Vertrag oder der Wert des Geschenks – sollten vollständig eingereicht werden. Bei Fragen hilft oft das zuständige Finanzamt weiter, etwa in Nordrhein-Westfalen, wo die Informationen klar und verständlich aufbereitet sind.

Ein Tipp: Auch bei scheinbar harmlosen Geschenken lohnt es sich, vorsichtig zu sein. Eine verspätete oder fehlende Meldung kann später teuer werden. Wer rechtzeitig handelt, geht auf Nummer sicher.

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