Wann beginnt die volle Geschäftsfähigkeit?
Im Alltag schließen Menschen regelmäßig Verträge ab – ob beim Einkaufen, beim Buchen einer Reise oder beim Erwerb eines Smartphones. Rechtsgültig ist ein solcher Schritt jedoch erst, wenn die beteiligten Personen rechtlich dazu befugt sind. Die rechtliche Fähigkeit, eigenständig Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, wird als Geschäftsfähigkeit bezeichnet.
Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erreicht man mit der Volljährigkeit, also mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Erst ab diesem Tag können junge Erwachsene alle Rechtsgeschäfte komplett eigenverantwortlich und ohne die Zustimmung oder Mitwirkung der Eltern eingehen.
Diese Trennlinie ist vor allem bei weitreichenden finanziellen Verpflichtungen entscheidend. Wer ein eigenes Girokonto eröffnen, einen Kreditvertrag aufnehmen oder größere Kaufverträge abschließen möchte, muss voll geschäftsfähig sein. Vor dem 18. Geburtstag gelten Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren lediglich als beschränkt geschäftsfähig, wodurch viele ihrer Verträge erst durch die Genehmigung der Erziehungsberechtigten wirksam werden.
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