Wann erhalten Rentner die Inflationsprämie?
Grundsätzlich ist die Inflationsprämie kein automatischer Zuschlag für alle Rentner. Wer jedoch im Ruhestand zusätzlich eine Beschäftigung hat und sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch seinen Arbeitgeber die sogenannte Inflationsprämie erhalten.
Seit Ende 2022 haben Millionen Arbeitnehmer in Deutschland eine einmalige Zahlung in Höhe von bis zu 3.000 Euro erhalten, um die hohen Inflationsraten abzufedern. Diese steuer- und sozialabgabenfreie Prämie war ursprünglich für aktive Beschäftigte gedacht – und genau das ist der Schlüssel: Wer eine Rente bezieht, aber gleichzeitig angestellt ist, zählt rechtlich als Arbeitnehmer und kann somit in den Genuss der Prämie kommen.
Das bedeutet: Wer beispielsweise eine Teilzeitstelle hat oder aus dem Ruhestand heraus weiterhin tätig ist, hat – wie jeder andere Arbeitnehmer – Anspruch darauf, wenn der Arbeitgeber die Inflationsprämie anbietet. Es ist jedoch nicht der Staat, der die Zahlung vornimmt, sondern der jeweilige Arbeitgeber.
Wichtig zu wissen: Die Prämie ist freiwillig und hängt vom Arbeitgeber ab. Nicht alle Unternehmen haben sie gezahlt, und auch die Höhe konnte variieren. Rentner mit Nebenjob sollten daher im Einzelfall bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob und in welcher Form eine solche Zahlung erfolgt ist.
Wer ausschließlich Rente bezieht und keine weitere Beschäftigung hat, erhält die Inflationsprämie nicht automatisch. Hier setzt die Politik auf andere Entlastungen, etwa durch Steueranpassungen oder die jährliche Rentenerhöhung.
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