Wie lange müssen Schuhe wirklich halten?

Beim Kauf neuer Schuhe erwarten Verbraucher Qualität und Haltbarkeit. Doch was passiert, wenn die Sohle nach wenigen Monaten bricht oder die Nähte aufplatzen? Rechtlich gibt es hierzu eine klare Regelung: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt immer zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Schuhwerk vollumfänglich funktionieren – und zwar in all seinen Bestandteilen, von den Schnürsenkelösen bis hin zur Laufsohle.

Zeigt sich innerhalb der zwei Jahre ein Mangel, der nicht auf gewöhnlichen Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist, hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung, Umtausch oder eine Kaufpreiserstattung. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer Garantie. Während die Gewährleistung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Diese kann zeitlich abweichen und beispielsweise nur ein Jahr gelten.

Verbraucher sollten bei sichtbaren Mängeln daher frühzeitig reklamieren. Zwar gehören normale Gebrauchsspuren zum Alltag, doch echte Verarbeitungs- oder Materialfehler müssen Sie auch nach vielen Monaten nicht einfach hinnehmen.

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