Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Schlupflider?
Wer unter hängenden Augenlidern leidet, kennt das Problem: Müde Augen, ein schwerer Blick – und manchmal sogar eingeschränktes Sehen. Doch während viele eine Oberlidstraffung aus kosmetischen Gründen wünschen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur in seltenen Fällen.
Medizinische Notwendigkeit ist der SchlüsselDie Versicherung springt nur dann ein, wenn die Schlupflider tatsächlich eine gesundheitliche Beeinträchtigung verursachen. Dazu muss nachweislich das Sehvermögen eingeschränkt sein – etwa weil das Lid auf die Hornhaut drückt oder das Sichtfeld erheblich verengt ist. Um das zu belegen, wird eine sogenannte Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) durchgeführt.
Als medizinisch notwendig gilt die Operation, wenn das Gesichtsfeld beider Augen zusammen weniger als 140 Grad umfasst. Normalerweise sehen wir rund 180 Grad breit. Liegt die Einschränkung darunter, kann unter Umständen eine Kostenerstattung erfolgen. Auch gesundheitliche Folgen wie Kopfschmerzen durch ständiges Hochziehen der Augenbrauen können ein Argument sein – aber nur mit ärztlichem Nachweis.
Kosmetische Eingriffe dagegen zahlt die Kasse nicht. In solchen Fällen müssen Betroffene die Lidstraffung selbst finanzieren, oft zwischen 1.500 und 3.000 Franken, je nach Aufwand.
Wer unsicher ist, sollte sich von einem Augenarzt beraten lassen. Nur mit fundierten Untersuchungsergebnissen und einer klaren Diagnose lohnt es sich, einen Antrag bei der Krankenkasse einzureichen.
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