Wann gibt es die doppelte Familienbeihilfe?
Eltern in Österreich können unter bestimmten Voraussetzungen eine erhöhte Familienbeihilfe – umgangssprachlich auch „doppelte Familienbeihilfe“ genannt – erhalten. Dies ist der Fall, wenn das Kind mindestens 50 Prozent an einer Behinderung leidet oder dauerhaft außerstande ist, seinen eigenen Unterhalt zu verdienen.
Die Zahlung dieser verbesserten Leistung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden – meist mit einem ärztlichen Attest oder einer Bescheinigung über den Grad der Behinderung. Wichtig ist, dass die erhöhte Beihilfe nicht zeitlich begrenzt ist; sie wird so lange gezahlt, wie auch die reguläre Familienbeihilfe Anspruch gewährt, also in der Regel bis zum 24. Lebensjahr oder länger, wenn das Kind noch in Ausbildung ist.
Wichtig:Die Höhe der Leistung hängt vom Alter des Kindes und der Anzahl der Kinder in der Familie ab. Seit 2023 liegt der Standardbetrag für die normale Familienbeihilfe bei etwa 114 Euro monatlich, die erhöhte Beihilfe kann deutlich darüber liegen. Genauere Informationen gibt es auf der offiziellen Website oesterreich.gv.at, wo auch die notwendigen Formulare zum Download bereitstehen.
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