Wann endet die Krankentagegeldversicherung?

Die private Krankentagegeldversicherung bietet wichtigen Schutz, wenn man berufsunfähig ist und kein Einkommen mehr hat. Doch viele fragen sich: Wie lange läuft die Zahlung eigentlich?

Grundsätzlich wird das Krankentagegeld nicht unbegrenzt gezahlt. Laut den Regelungen im privaten Versicherungsschutz beträgt die maximale Zahlungsdauer 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Diese Regel gilt jedoch nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf dieselbe Krankheit zurückgeht. Das bedeutet: Wenn man nach einer Erkrankung wieder gesund wird und später aus einem ganz anderen Grund krankgeschrieben wird, beginnt die Berechnung unter Umständen von neuem.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Krankentagegeld erst nach einer sogenannten Wartezeit – meist 14 Tage – gezahlt wird. Die Versicherung springt also nicht sofort ein, sondern erst, wenn der Ausfall länger andauert. Zudem hängt die Höhe der Zahlung von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Manche Policen zahlen 70 Prozent des letzten Einkommens, andere bis zu 90 oder sogar 100 Prozent – je nach Absicherung.

Viele Arbeitnehmer unterschätzen die finanziellen Risiken bei längerer Krankheit. Während die gesetzliche Krankenversicherung nach sechs Wochen keine Lohnersatzleistungen mehr zahlt, springt hier die private Zusatzversicherung ein. Doch auch sie hat ihre Grenzen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig und sorgfältig zu prüfen, welcher Versicherungsschutz im Ernstfall wirklich trägt.

Ein Blick in den eigenen Vertrag oder ein Gespräch mit dem Versicherer kann Klarheit schaffen – bevor der Fall eintritt.

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