Wann spricht man von Arbeitsverweigerung?

Arbeitsverweigerung ist ein heikles Thema im Arbeitsrecht. Grundsätzlich liegt sie vor, wenn ein Arbeitnehmer willentlich seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt – also beispielsweise einfach nicht zur Arbeit erscheint oder eine ihm zugewiesene Aufgabe ohne triftigen Grund verweigert.

Doch nicht jede Weigerung ist automatisch rechtswidrig. Es kommt immer auf den Einzelfall an. So kann eine Weigerung gerechtfertigt sein, etwa wenn der Arbeitgeber eine unzumutbare oder rechtswidrige Weisung erteilt – zum Beispiel eine Tätigkeit, die gegen die persönliche Integrität oder Sicherheit verstößt. Auch bei einem erheblichen Lohnrückstand kann der Arbeitnehmer unter Umständen die Arbeitsleistung vorübergehend verweigern, da der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.

Ebenfalls wichtig: In Streiksituationen gilt das Streikrecht als verfassungsmässig geschützt. Solange der Streik rechtmäßig ist, handelt es sich nicht um Arbeitsverweigerung im negativen Sinne. Arbeitnehmer sollten jedoch vorsichtig sein – ohne berechtigten Grund zu fehlen, kann schnell eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Wer unsicher ist, sollte daher stets rechtlichen Rat einholen, bevor er die Arbeitsleistung verweigert. Einige Arbeitgeber reagieren empfindlich – doch das Gesetz kennt durchaus Ausnahmen, in denen der Arbeitnehmer im Recht bleibt.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen