Wann man als Alleinverdiener gilt

Wer alleine für den Lebensunterhalt einer Familie aufkommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen erhalten. In Österreich spricht man dann von einem Alleinverdiener – ein Status, der sich positiv auf die Steuerlast auswirken kann.

Damit man als Alleinverdiener gilt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss man alleinstehend sein – das bedeutet, ledig, geschieden oder verwitwet. Auch eine eheähnliche Gemeinschaft, also eine feste Partnerschaft, darf während mehr als sechs Monaten des Kalenderjahres nicht bestanden haben. Wichtig ist hier die tatsächliche Lebenssituation, nicht nur der Zivilstand im Dokument.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Familienbeihilfe. Um als Alleinverdiener anerkannt zu werden, muss man im betreffenden Jahr für mindestens sechs Monate Familienbeihilfe für ein Kind bezogen haben. Dies zeigt, dass man die Hauptverantwortung für den Unterhalt des Kindes trägt. Die Beihilfe muss tatsächlich ausgezahlt worden sein – es reicht nicht, dass man einfach Anspruch darauf hätte.

Die Anerkennung als Alleinverdiener führt zu einem Absetzbetrag, der die Steuerlast senkt. Genau wie der Alleinerzieher-Absetzbetrag soll er die besondere finanzielle Belastung von Alleinverdienenden berücksichtigen. Viele wissen nicht, dass dieser Anspruch nicht automatisch gewährt wird – er muss bei der Steuererklärung richtig geltend gemacht werden.

Wer unsicher ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte sich bei der Arbeiterkammer oder einem Steuerberater informieren. So lässt sich bares Geld retten – und das zu Recht.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen