Wann gilt man als exmatrikuliert?

Wenn du dein Studium beendest – egal ob erfolgreich abgeschlossen, aus persönlichen Gründen oder weil du das Interesse verloren hast – musst du dich offiziell von der Hochschule trennen. Dieser Vorgang heißt Exmatrikulation. Im Gegensatz zur Immatrikulation, bei der du dich am Anfang deines Studiums einschreibst, wirst du bei der Exmatrikulation aus dem Studierendenverzeichnis gestrichen.

Erst mit dieser formalen Entlassung verlierst du deinen Status als Student an dieser Hochschule. Das bedeutet: Du darfst keine Vorlesungen mehr besuchen, hast keinen Anspruch auf Bibliotheksnutzung oder Seminarräume und erhältst keine Leistungsnachweise mehr. Außerdem endet in der Regel der Anspruch auf das Studententicket und andere vergünstigte Angebote.

Die Exmatrikulation erfolgt meist auf Antrag – entweder online über das Studierendensekretariat oder mit einem schriftlichen Antrag. Manche Universitäten exmatrikulieren automatisch, wenn du dich für mehrere Semester nicht immatrikulierst oder dein Studium überzogen hast. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig informierst, denn erst die bestätigte Exmatrikulationsurkunde gilt als offizieller Nachweis, dass dein Studium beendet ist.

Ob du dein Studium abbrichst, wechselst oder erfolgreich abschließt – die Exmatrikulation ist der letzte formale Schritt. Ohne sie bleibst du verwaltungstechnisch „hängen“ und könntest unter Umständen weiter Beiträge zahlen oder rechtliche Verpflichtungen haben.

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