Wann fallen beim Minijob Steuern an?

Ein Minijob gilt für viele Arbeitnehmer als ideale Möglichkeit, abgabenfrei etwas dazuzuverdienen. Seit dem Jahr 2024 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 538 Euro. Wer diesen Betrag nicht überschreitet, zahlt in der Regel keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung und sieht grundsätzlich auch keinen direkten Lohnsteuerabzug auf dem Gehaltszettel.

Ganz frei von Steuern ist ein Minijob rechtlich gesehen jedoch meist nicht. In der Praxis übernimmt fast immer der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 Prozent. Für Minijobber bleibt die Auszahlung dadurch Brutto wie Netto gleich. Es gibt allerdings konkrete Fälle, in denen Minijobs steuerpflichtig werden oder Beschäftigte selbst Steuern zahlen müssen:

Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt und in der Summe über die Grenze von 538 Euro gelangt, verliert das Privileg der Abgabenfreiheit. Die Verdienste werden zusammengerechnet und unterliegen der regulären Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Zudem kann ein Minijob steuerpflichtig werden, wenn der Arbeitgeber nicht die Pauschalierung nutzt, sondern über die individuelle Lohnsteuerkarte abrechnet. Dies führt vor allem bei einem Zweitjob in der Steuerklasse VI zu spürbaren Abzügen.

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