Wann ist ein Wohnrecht entgeltlich?

Ein Wohnrecht kann entweder kostenlos oder gegen Zahlung eingeräumt werden – entscheidend ist, ob laufende Kosten anfallen. Bei einem unentgeltlichen Wohnrecht auf Lebenszeit darf die betroffene Person dauerhaft in einer Immobilie wohnen, ohne Miete zahlen zu müssen. Solche Regelungen finden oft innerhalb der Familie statt, zum Beispiel wenn Eltern ihrem Kind das Wohnrecht in der elterlichen Wohnung einräumen.

Ganz anders verhält es sich beim entgeltlichen Wohnrecht. Hier zahlt der Berechtigte regelmäßig eine Miete oder eine Nutzungsgebühr – auch, wenn es sich um ein lebenslanges Recht handelt. Ein typisches Beispiel ist ein Kaufvertrag, bei dem ein Verkäufer sich das Wohnrecht im verkauften Haus fürs Leben sichert, aber dafür eine monatliche Zahlung leistet. In solchen Fällen spricht man von einem entgeltlichen Nutzungsrecht, das vertraglich festgehalten wird.

Die Unterscheidung zwischen entgeltlich und unentgeltlich ist wichtig, weil sie auch steuerliche und rechtliche Folgen hat. So kann ein unentgeltliches Wohnrecht unter Umständen als Schenkung gewertet werden, was Erbschaft- oder Schenkungsteuer auslösen kann. Bei entgeltlichen Vereinbarungen hingegen wird das Wohnrecht eher wie ein klassischer Mietvertrag behandelt.

Wer ein Wohnrecht einrichten oder vereinbaren möchte, sollte daher immer einen Fachanwalt für Immobilienrecht konsultieren. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Vereinbarung rechtssicher ist und den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

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