Wann ist eine Schenkung steuerfrei?
Wenn Sie jemandem etwas schenken, kann das unter Umständen steuerpflichtig sein. Doch es gibt klare Regelungen, ab wann eine Schenkung steuerfrei bleibt. Maßgeblich ist dabei der persönliche Freibetrag, der je nach Verwandtschaftsgrad zum Beschenkten variiert.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich bis zu 500.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Dieser Freibetrag steht jedem Paar alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Auch bei Kindern und Stiefkindern ist der Freibetrag mit 400.000 Euro besonders hoch. Das bedeutet: Eltern können ihren Kindern oder angenommenen Kindern bis zu dieser Summe steuerfrei übertragen.
Enkelkinder dürfen von ihren Großeltern bis zu 200.000 Euro erhalten, bevor Steuern fällig werden. Alle anderen Personen, wie z. B. Geschwister, Neffen oder Freunde, haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, greift die Schenkungssteuer – und zwar progressiv, je nach Wert der Schenkung.
Wichtig ist: Diese Freibeträge gelten pro Beschenkten und alle zehn Jahre. Das heißt, wer heute 100.000 Euro an sein Kind schenkt, kann in zehn Jahren erneut von dem vollen Freibetrag profitieren. Allerdings müssen Schenkungen an das Finanzamt gemeldet werden, sobald der Freibetrag überschritten wird.
Planen Sie eine größere Schenkung, lohnt es sich, frühzeitig die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen zu prüfen. So sichern Sie ab, dass die Gabe nicht nur freudvoll, sondern auch steueroptimiert ankommt.
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