Wann erlischt die Geschäftsfähigkeit?
Im Alltag schließen wir ständig Verträge ab – ob beim Einkauf im Supermarkt oder beim Unterzeichnen eines Mietvertrags. Doch nicht jeder Mensch ist rechtlich in der Lage, solche Rechtsgeschäfte selbstständig und wirksam einzugehen. Das Gesetz regelt genau, wann jemand als geschäftsunfähig gilt.
Zum einen betrifft dies die Jüngsten: Kinder vor ihrem 7. Geburtstag sind grundsätzlich geschäftsunfähig. Tätigen sie Käufe oder schließen Vereinbarungen ab, sind diese von vornherein rechtlich unwirksam. Erst ab dem vollendeten siebten Lebensjahr gelten Kinder als beschränkt geschäftsfähig.
Zum anderen erlischt die Geschäftsfähigkeit bei Erwachsenen, wenn ein Dauerzustand krankhafter und gestörter Geistestätigkeit vorliegt, der eine freie Willensbildung unmöglich macht. Eine bloße Unkonzentriertheit oder vorübergehende Verwirrung reicht dafür nicht aus. Typische Ursachen im höheren Alter sind fortgeschrittene Formen von Demenz oder schwere neurologische und psychische Erkrankungen.
Ob bei einem Menschen tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorliegt, muss im Einzelfall sorgfältig überprüft werden. Bei Rechtsgeschäften oder im Rahmen einer rechtlichen Betreuung ziehen Gerichte und Notare dafür in der Regel fachärztliche Gutachten heran.
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