Wann kann ich den Familienbonus beantragen?
Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung für Eltern in Österreich und wird nur auf Antrag gewährt. Das bedeutet: Wer ihn nutzen möchte, muss aktiv werden – er wird nicht automatisch ausgezahlt. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie man den Bonus erhält: entweder monatlich über die Lohnverrechnung beim Arbeitgeber oder rückwirkend über die jährliche Steuererklärung.
Wenn der Bonus monatlich angerechnet werden soll, muss der Antrag über das Finanzonline-Portal oder mithilfe des Arbeitgebers gestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind im jeweiligen Kalenderjahr mindestens einen Tag lang unter 18 Jahre alt ist oder unter 27, aber regelmäßig beschäftigt ist. Der Betrag mindert dabei die Lohnsteuer, was zu einer höheren Nettoprinahme führt.
Wird der Antrag nicht monatlich gestellt, kann der Familienbonus Plus auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nachträglich geltend gemacht werden. Dafür reicht man die Steuererklärung ein – meist im Folgejahr – und erhält dann eine Erstattung, sofern Anspruch besteht. Viele nutzen dafür die kostenlose Unterstützung der Arbeiterkammer, die bei Fragen zum Antragsprozess oder zur Steuererklärung weiterhilft.
Wichtig ist: Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden, da der Bonus nicht automatisch verlängert wird. Wer also sicherstellen möchte, dass er die Entlastung auch wirklich erhält, sollte rechtzeitig daran denken – besonders bei Wechsel des Arbeitgebers oder wenn sich die familiäre Situation ändert.
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