Wann Sie Ihren Anwalt haftbar machen können
Ein Anwalt ist verpflichtet, seine Mandanten sorgfältig und gewissenhaft zu beraten. Doch was passiert, wenn er dabei Fehler begeht, die teuer werden? Grundsätzlich können Sie Ihren Anwalt verklagen, wenn er seine vertraglichen Pflichten verletzt hat und Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Die Voraussetzung für eine Haftung ist eine Pflichtverletzung. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Anwalt eine Frist verpasst, falsche rechtliche Auskünfte erteilt oder wichtige Beweise übersieht. Auch mangelnde Aufklärung über Risiken eines Verfahrens kann unter Umständen als Pflichtverletzung gelten.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, hängt jedoch stark vom Einzelfall ab. Nicht jede Niederlage vor Gericht ist automatisch auf einen Fehler des Anwalts zurückzuführen. Es muss nachgewiesen werden, dass der Anwalt gegen die anerkannten Standards der Berufsausübung verstoßen hat und dass dieser Verstoß ursächlich für den Schaden war.
Ein typisches Beispiel: Ein Mandant verliert einen Prozess, weil der Anwalt die Berufungsfrist versäumt hat. In diesem Fall könnte Schadenersatz gefordert werden, da die Fristversäumnis klar als Verschulden gilt.
Wichtig ist: Wer Schadenersatz vom Anwalt verlangt, sollte dies nicht auf eigene Faust tun. Besser ist es, sich an einen anderen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden – besonders in Fällen von Anwaltshaftung. Die Beweislast liegt meist beim Mandanten, und die rechtlichen Hürden können hoch sein.
Letztlich zeigt sich: Vertrauen ist wichtig – aber wenn etwas schiefgelaufen ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
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