Wann endet das Bürgergeld bei Renteintritt?

Wer Bürgergeld bezieht, sollte wissen: Der Anspruch läuft automatisch aus, sobald die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente erreicht ist. Das bedeutet, dass das Bürgergeld spätestens mit dem Eintritt in die Altersrente endet – unabhängig davon, ob man tatsächlich eine Rente bezieht oder nicht.

Die genaue Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Wer vor 1947 geboren ist, erreicht die Grenze bereits mit 65 Jahren. Für Menschen, die zwischen 1947 und 1963 zur Welt kamen, steigt das erforderliche Alter schrittweise an. Wer ab 1964 geboren wurde, muss grundsätzlich bis zum 67. Lebensjahr warten, bis der Anspruch auf Bürgergeld endet und die Altersgrenze erreicht ist.

Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob man freiwillig weiterarbeitet oder schon vorzeitig in Rente gehen möchte – das Bürgergeld wird nur bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze gezahlt. Danach tritt an die Stelle des Bürgergelds entweder die gesetzliche Rente oder, falls keine Rente bezogen wird, unter Umständen die Grundsicherung im Alter.

Die Übergänge können kompliziert sein, besonders wenn es um Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung oder Vorruhestandsregelungen geht. Wer unsicher ist, sollte daher frühzeitig Beratung durch die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder eine anerkannte Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

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