Wann endet die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Wer in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt ist und ein jährliches Bruttoeinkommen von bis zu 64.350 Euro verdient, ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Das entspricht einem monatlichen Verdienst von maximal 5.362,50 Euro. Wer dieses Einkommenslimit überschreitet, ist grundsätzlich nicht mehr pflichtversichert und kann sich dann freiwillig versichern – oder wechselt in die private Krankenversicherung.
Seit dem 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung hälftig. Das ist ein wichtiger Punkt, denn diese Kostenbeteiligung des Arbeitgebers entfällt bei einer privaten Versicherung oder bei der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
Wer zum Beispiel als Freiberufler oder Selbständiger arbeitet, fällt nicht automatisch unter die Pflichtversicherung. Hier besteht die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden – allerdings müssen dann sämtliche Beiträge selbst gezahlt werden. Auch Personen, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden, weil sie mehr verdienen, können unter bestimmten Bedingungen weiterhin in der GKV bleiben, wenn sie sich freiwillig versichern.
Entscheidend ist also: Die Pflicht zur Mitgliedschaft in der GKV endet in der Regel mit Überschreiten der Einkommensgrenze oder beim Wechsel in eine nicht pflichtversicherte Tätigkeit. Dann muss jeder selbst entscheiden, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt – oder einen Wechsel in die private Versicherung in Betracht zieht. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen.
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