Wann müssen Überweisungen gemeldet werden?

Wenn Sie Geld ins Ausland überweisen, fragen Sie sich vielleicht, ob eine Meldung erforderlich ist. Die Antwort liegt bei Beträgen ab 12.500 Euro. Ab dieser Summe besteht eine Meldepflicht an das Statistische Bundesamt im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige Überweisung handelt oder um Kapitalerträge, Immobilienkäufe oder Geschäftsabschlüsse im Ausland.

Wichtig: Es geht hier um den Einzelbetrag – nicht um die Summe mehrerer kleinerer Überweisungen. Überweisen Sie beispielsweise zweimal 12.400 Euro, bleibt das unter der Schwelle und muss nicht gemeldet werden. Allerdings sieht die Praxis in der Praxis oft kritischer hin: Behörden prüfen, ob mehrere Zahlungen innerhalb kurzer Zeit getätigt wurden, um die Meldegrenze zu umgehen. Solche „geteilten“ Überweisungen können dann doch als Gesamtbetrag interpretiert werden.

Die Meldepflicht trifft vor allem Privatpersonen, aber auch Unternehmen. Meist übernimmt Ihre Bank die Meldung automatisch, wenn die Überweisung den Schwellenwert überschreitet. Dennoch sollten Sie informiert sein, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden – besonders beim Kauf einer Immobilie oder bei größeren Geldtransfers ins Ausland.

Seit 2021 gilt diese Regelung unverändert. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, klärt am besten vorab mit seiner Bank oder einem Steuerberater ab, ob eine Meldung erforderlich ist. So bleibt alles reibungslos und rechtssicher.

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