Wann droht eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit?

Wenn du deinen Job verlierst, ist die Unterstützung durch die Agentur für Arbeit besonders wichtig. Doch nicht in jedem Fall hast du sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit kann drohen – besonders, wenn du selbst dafür verantwortlich bist, dass du arbeitslos geworden bist.

Die häufigste Ursache für eine Sperrzeit ist, wenn du deinen Arbeitsplatz ohne wichtigen Grund kündigst. Das bedeutet: Wenn du aus Bequemlichkeit, Unzufriedenheit oder wegen eines neuen Jobs, der dann doch nicht klappt, freiwillig gehst, kann die Agentur für Arbeit das als versicherungswidriges Verhalten werten. In solchen Fällen wird nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt.

Auch wer einen neuen Job schlecht vorbereitet** annimmt und ihn kurz darauf wieder kündigt, riskiert die Sperrzeit. Gleiches gilt, wenn du ohne triftigen Grund einer Arbeitsvermittlung der Agentur fernbleibst oder eine zumutbare Stelle ablehnst. Dann kann ebenfalls eine Strafe in Form einer Sperrzeit folgen.

Wichtig zu wissen: Die Sperrzeit bedeutet, dass du für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld** erhältst – und auch keine Beiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung werden gezahlt. Danach läuft die Leistung normal weiter.

Es lohnt sich also, gut über einen Schritt nachzudenken, besonders wenn es um das Kündigen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geht. Im Zweifel immer erst mit der Beraterin oder dem Berater bei der Agentur für Arbeit sprechen – das kann viel Ärger vermeiden.

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