Hausratsaufteilung bei der Scheidung: So wird der gemeinsame Haushalt aufgeteilt
Wenn sich Ehepaare trennen, stellt sich schnell die Frage, was mit den gemeinsam angeschafften Möbeln, Elektrogeräten und dem Geschirr passiert. Grundsätzlich gilt: Gegenstände, die während der Ehe für die gemeinsame Lebensführung gekauft wurden, zählen zum Hausrat. Gehören diese Gegenstände beiden Ehepartnern gemeinsam, sieht das Gesetz in erster Linie eine Aufteilung in Natur vor.
Das bedeutet, dass die Gegenstände sachlich untereinander aufgeteilt werden, anstatt sie zu verkaufen oder finanziell auszugleichen. Überlässt ein Partner dem anderen freiwillig einen bestimmten Haushaltsgegenstand, entsteht daraus in der Regel kein automatischer Anspruch auf einen Wertausgleich in Geld. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich beide Seiten durch die sachliche Verteilung der Möbel und Geräte einvernehmlich einigen.
Um langwierige Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Inventarliste zu erstellen und die Gegenstände fair aufzuteilen. Sollte eine friedliche Einigung nicht möglich sein, kann im Zweifel das Familiengericht über die Verteilung des Hausrats entscheiden.
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