Wann steigt die Betriebsrente?

Wer eine Betriebsrente bezieht, möchte sicherstellen, dass seine Einkünfte mit der Zeit Schritt halten – besonders, wenn die Preise steigen. Seit 2023 gilt eine wichtige Regel: Arbeitgeber müssen alle drei Jahre prüfen, ob die laufende Betriebsrente angepasst werden muss. Ziel ist es, den Verlust der Kaufkraft durch Inflation auszugleichen.

Dabei haben Unternehmen zwei Möglichkeiten: Sie können sich entweder am Anstieg des Verbraucherpreisindex orientieren oder am Anstieg der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens. Welche Methode gewählt wird, hängt oft von der jeweiligen Vereinbarung oder dem Tarifvertrag ab. In Zeiten hoher Inflation wie zuletzt führt die Orientierung am Preisniveau oft zu größeren Anpassungen – was vielen Rentnern zugutekommt.

Die Stiftung Warentest berichtete bereits über Fälle, in denen Betriebsrentner dank dieser Regel eine spürbare Erhöhung erhielten. Wichtig zu wissen: Die Anpassung wird nicht automatisch ausgezahlt – sie muss von der jeweiligen Pensionskasse oder dem Arbeitgeber berechnet und umgesetzt werden. Dennoch bietet die dreijährliche Prüfpflicht mehr Planungssicherheit als früher.

Wenn Sie eine Betriebsrente beziehen, lohnt es sich, regelmäßig nachzufragen, ob eine Überprüfung ansteht. Gerade in wirtschaftlich schwankenden Zeiten kann eine angepasste Rente einen echten Unterschied im Haushaltsbudget machen.

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