Warum kein Flieder im Kleingarten?
Seit dem 1. Januar 2020 gilt im Kleingarten eine neue Regelung, die viele Gartenfreunde überrascht hat. Mit der aktualisierten Rahmenkleingartenordnung sind sogenannte Nadelgehölze und Koniferenarten im Kleingarten nicht mehr erlaubt – weder als einzelne Pflanzen noch als Hecken. Doch woher kommt die Frage zum Flieder? Und warum wird der Flieder plötzlich thematisiert?
Der Flieder steht nicht auf dem Verbotsverzeichnis, im Gegenteil: Er gilt als typischer, blühender Gartenstrauch und ist in vielen Kleingärten nach wie vor willkommen. Die Verwirrung entsteht oft, weil die Regelungen rund um Nadelhölzer – wie Tannen, Wacholder oder Lebensbäume – sehr präsent diskutiert werden. Viele Gärtner fragen sich daher, ob auch andere Gehölze, wie etwa der Flieder, betroffen sind. Das ist aber nicht der Fall.Die Verbote zielen darauf ab, den Charakter des Kleingartens als Nutz- und Kleingartenraum zu bewahren. Koniferen und Nadelhölzer wachsen oft stark, schatten andere Pflanzen aus und machen den Anbau von Gemüse oder Obst beinahe unmöglich. Der Flieder hingegen blüht im Sommer, lässt Platz für Beete und trägt zur Artenvielfalt bei. Er wird sogar oft geschätzt für sein Duft- und Blütenangebot.
Dennoch: Jeder Kleingartenverein kann eigene Satzungen erlassen. Deshalb lohnt es sich, die Hausordnung des eigenen Vereins zu prüfen – doch landesweit gilt: Flieder ist kein Problem, sondern eine Bereicherung.
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