Warum Powerbanks nur im Handgepäck erlaubt sind

Wenn es um das Mitnehmen von Powerbanks beim Flugreisen geht, gibt es eine klare Regel: Sie gehören ausschließlich in den Handgepäckkoffer – niemals in den aufgegebenen Gepäckraum. Der Grund dafür ist einfach, aber wichtig: Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Akkus, die unter bestimmten Umständen überhitzt oder beschädigt werden können. Im schlimmsten Fall kann das zu einem Brand führen.

Im Frachtraum eines Flugzeugs gibt es keine direkte Überwachung. Sollte eine Powerbank dort Feuer fangen, wäre die Gefahr viel schwerer zu kontrollieren. Im Handgepäck hingegen kann das Personal im Notfall schneller reagieren. Deshalb verbieten fast alle Airlines den Transport von Powerbanks im aufgegebenen Gepäck – aus Sicherheitsgründen.

Ein weiterer Punkt: Viele Powerbanks dürfen nur mit einer begrenzten Kapazität befördert werden. In der Regel sind Geräte mit bis zu 100 Wattstunden (Wh) ohne Genehmigung erlaubt. Größere Exemplare – bis 160 Wh – benötigen oft eine spezielle Freigabe der Fluggesellschaft. Alles darüber ist meist verboten.

Wichtig ist auch, dass die Powerbank gut verpackt ist, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Ideal ist eine Schutzhülle oder die Originalverpackung. Und: Lassen Sie sie besser immer im Blick – nicht nur, weil sie wertvoll ist, sondern auch, weil Sicherheit an erster Stelle steht.

Also merken: Powerbank ins Handgepäck, richtig verstaut und innerhalb der erlaubten Kapazität – dann steht einer ungestörten Reise mit vollem Akku nichts im Weg.

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