Patientenverfügung: Wann ein Verzicht auf Wiederbelebung sinnvoll ist
Die Vorstellung, im Notfall reanimiert zu werden, gibt vielen Menschen Sicherheit. Doch nicht in jeder Situation entspricht eine Wiederbelebung dem tatsächlichen Willen des Betroffenen. Über eine Patientenverfügung lässt sich vorab festlegen, unter welchen medizinischen Umständen Rettungsmaßnahmen durchgeführt oder bewusst unterlassen werden sollen.
Ein Verzicht auf Reanimation kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich ein Mensch bereits im unumkehrbaren Sterbeprozess befindet oder infolge eines schweren Sauerstoffmangels irreversible Gehirnschäden drohen. In solchen Fällen führt eine Wiederbelebung oft nicht zur Genesung, sondern verlängert lediglich das Leiden.
Neben einer vollständigen Ablehnung können Sie auch zeitliche Grenzen setzen. Es ist beispielsweise möglich zu verfügen, dass Reanimationsversuche auf eine bestimmte Dauer – etwa maximal 20 Minuten – begrenzt werden. So behalten Sie auch in kritischen Momenten die Selbstbestimmung über Ihren Körper und Ihre medizinische Versorgung.
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