<h2>Wettbewerbsverbot</h2> <p>Das <strong>Wettbewerbsverbot</strong> besagt, dass eine Person keine eigenen Geschäfte ausüben darf, mit denen sie in Konkurrenz zu den Geschäften der Gesellschaft tritt.</p> <p>Der genaue Geschäftsbereich der Gesellschaft wird dabei durch den <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> festgelegt.</p>

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