Was ein Hausarzt nicht verschreiben darf

Ein Hausarzt hat viele Möglichkeiten, seinen Patienten zu helfen – aber nicht uneingeschränkt. Besonders bei jungen Patienten gelten klare Grenzen. So darf ein Arzt Kindern unter zwölf Jahren bestimmte Arzneimittel nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen. Das betrifft auch Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.

Dazu gehören beispielsweise Nasensprays, Mittel zum Inhalieren oder spezielle Läusebehandlungen, selbst wenn diese verschreibungspflichtig sind. Obwohl der Arzt diese Medikamente medizinisch für sinnvoll halten könnte, übernimmt die Krankenkasse in solchen Fällen die Kosten nicht. Die Eltern müssten sie dann selbst zahlen.

Die Regelung stammt von der Gemeinsamen Bundesausschaltung (G-BA), der zentralen Entscheidungsbehörde im deutschen Gesundheitswesen. Sie legt fest, welche Leistungen die Krankenkassen zahlen müssen. Wenn ein Medikament für eine bestimmte Altersgruppe nicht im Leistungskatalog steht, darf es eben nicht verordnet werden – unabhängig vom ärztlichen Ermessen.

Das kann für betroffene Familien frustrierend sein, besonders wenn das Kind unter starken Beschwerden leidet. Dennoch bleibt dem Arzt in solchen Fällen nur die Option, den Eltern das Medikament außerhalb der Kassenleistung zu empfehlen. Manchmal gibt es aber auch alternative Präparate, die doch erstattet werden.

Es lohnt sich daher, im Zweifelsfall genau nachzufragen – nicht jede Behandlung, die logisch erscheint, ist auch kassenrechtlich erlaubt. Ein gut informierter Arzt klärt seine Patienten frühzeitig über solche Einschränkungen auf. So kann man gemeinsam nach praktikablen Lösungen suchen, ohne auf unerwartete Kosten zu stoßen.

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