Was dürfen Kinder und Jugendliche selbstständig kaufen?

Im Alter zwischen 7 und 17 Jahren gelten Kinder und Jugendliche im deutschen Zivilrecht als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet: Sie dürfen nicht ohne Weiteres jeden beliebigen Vertrag abschließen, besitzen aber im Alltag dennoch einen gewissen finanziellen Handlungsspielraum.

Grundsätzlich benötigen Minderjährige für Rechtsgeschäfte die Zustimmung ihrer Eltern. In der Praxis greift bei kleineren Einkäufen jedoch häufig der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB). Bezahlen Kinder alltägliche Dinge wie Süßigkeiten, Bücher, Kleidung oder jugendfreie Spiele mit Mitteln, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, ist der Kaufvertrag auch ohne vorheriges Nachfragen gültig.

Wo finanzielle Verpflichtungen oder Risiken entstehen, zieht das Gesetz jedoch klare Grenzen: Abonnements, Ratenkäufe oder teure Elektronik bleiben ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern schwebend unwirksam. So werden Jugendliche vor Überforderung geschützt und lernen Schritt für Schritt den Umgang mit Geld.

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