Was darf man aus dem Ausland nach Deutschland mitbringen?
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, fragen Sie sich vielleicht, was Sie steuerfrei einführen dürfen. Die Zollbestimmungen hängen dabei vom Reiseweg ab – besonders wichtig ist der Unterschied zwischen Luft-/Seereisen und allen anderen Verkehrsmitteln.
Bei Flug- oder Seereisen – also beispielsweise aus den USA oder aus der Karibik – dürfen Reisende Waren bis zu einem Wert von 430 Euro ohne Abgaben einführen. Das gilt auch für Kreuzfahrten. Dazu zählen Kleidung, Elektronik, Parfüm oder Souvenirs. Wichtig: Der Aufenthalt außerhalb der EU muss mindestens 24 Stunden betragen.
Bei Reisen mit dem Auto, Zug oder Bus liegt die Freigrenze bei 300 Euro. Wer also aus der Schweiz oder aus Österreich mit dem Zug oder dem eigenen Wagen zurückkommt, sollte diese Grenze beachten, um keine Zölle zahlen zu müssen.
Reisende unter 15 Jahren dürfen unabhängig vom Reiseweg Waren bis zu einem Wert von 175 Euro steuerfrei einführen. Diese Regelung soll Kindern und Jugendlichen Spielraum geben, ohne aufwendige Zollformalitäten.
Überschreitet der Wert der mitgebrachten Artikel die Freigrenze, müssen Sie mit Zöllen und gegebenenfalls Einfuhrumsatzsteuer rechnen. Der Zoll kontrolliert regelmäßig, besonders auf Flughäfen und an wichtigen Grenzübergängen.
Alkohol, Tabak oder bestimmte Lebensmittel unterliegen besonderen Mengenbegrenzungen – auch wenn der Gesamtwert innerhalb der Freigrenze bleibt. Informieren Sie sich daher vor der Reise am besten direkt beim deutschen Zoll, um Ärger zu vermeiden.
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