Arbeitskleidung und Dresscode am Arbeitsplatz

Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Arbeitgeber Arbeitskleidung vorschreiben oder Regeln für das äußere Erscheinungsbild aufstellen.

Dies betrifft oft auch das Verbot von Piercings und langen Fingernägeln, insbesondere in sensiblen Branchen wie der Pflege, der Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk, wo strenge Hygiene- und Sicherheitsvorschriften gelten.

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