Was fällt alles unter Schenkung?
Unter einer Schenkung versteht man die unentgeltliche Zuwendung von Geld, Sachen oder Rechten an eine andere Person – und zwar aus dem eigenen Vermögen. Wichtig ist, dass beide Parteien sich darüber einig sind, dass es keine Gegenleistung gibt. Erst mit dieser Einigung kommt laut § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Schenkungsvertrag zustande.
Das kann zum Beispiel ein Geldgeschenk zum Geburtstag sein, die Übertragung eines Autos oder auch die schrittweise Übertragung eines Hauses an die Kinder. Grundsätzlich ist fast alles schenkbar, was zum Vermögen gehört – solange der Schenker volljährig und geschäftsfähig ist.
Ein besonderer Punkt: Eine Schenkung muss nicht immer formell vor einem Notar erfolgen. Bei Mietwohnungen oder größeren Vermögen ist das aber ratsam, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Auch wichtig: Schenkungen können steuerlich relevant sein. Ab einer bestimmten Freigrenze muss der Beschenkte unter Umständen Schenkungssteuer zahlen – abhängig von der Höhe der Zuwendung und der Verwandtschaft zum Schenker.
Im Gegensatz zu einem Kauf oder Tausch handelt es sich bei einer Schenkung um eine echte Geste des Wohlwollens. Doch Vorsicht: Wer später einmal Erbschaftssteuer sparen möchte, sollte bedenken, dass Schenkungen im Vorfeld berücksichtigt werden. Denn Freibeträge für Erben gelten auch rückwirkend für Schenkungen der letzten zehn Jahre.
Wer unsicher ist, sollte sich daher besser frühzeitig beraten lassen – gerade bei größeren Vermögen.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.