Ehebruch und außerehelicher Verkehr im Islam

Im islamischen Recht bezeichnet der Begriff Zinā jeglichen sexuellen Kontakt zwischen Personen, die weder miteinander verheiratet sind noch in einem historischen, rechtlich anerkannten Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen. Damit umfasst der Begriff sowohl den Ehebruch im klassischen Sinne als auch den vorehelichen Geschlechtsverkehr. Im religiösen Kontext gilt dieses Handeln als eine der schwersten Sünden und als Verstoß gegen die gesellschaftliche und moralische Ordnung.

Da der Schutz der Familie und der eindeutigen Abstammung eine zentrale Rolle spielt, sieht das traditionelle islamische Recht für Zinā sogenannte Hadd-Strafen vor. Dabei handelt meist um fest vorgeschriebene Strafmaße, die direkt auf religiöse Quellentexte zurückgeführt werden. Allerdings knüpft das klassische Recht eine Verurteilung an extrem strenge Beweisanforderungen: So sind in der Regel vier unbescholtene männliche Augenzeugen erforderlich, um den Akt nachzuweisen. In der heutigen Praxis variiert die rechtliche Handhabung und Auslegung je nach Region und Rechtsverständnis stark.

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