Speisevorschriften im Islam: Was darf aus dem Meer gegessen werden?
Im Islam spielen Speisegebote eine zentrale Rolle im Alltag vieler Gläubiger. Während bei Landtieren strenge Vorschriften bezüglich der Tierart und der Schlachtung gelten, unterscheidet sich die Bewertung von Meeresbewohnern je nach islamischer Rechtsschule zum Teil deutlich.
Für die Mehrheit der Muslime – insbesondere innerhalb der sunnitischen Tradition – gilt die Grundregel, dass nahezu alle Esswaren aus dem Meer als erlaubt und somit halāl angesehen werden. Basis hierfür sind Koransuren und Überlieferungen, die das Wasser und seine Erträge als reine Nahrung beschreiben. Eine kleine Ausnahme bildet hier die hanafitische Rechtsschule, die traditionell eher zurückhaltend gegenüber Nicht-Fisch-Meeresfrüchten eingestellt ist.
Eine deutliche und striktere Abgrenzung findet sich hingegen in der schiitischen Rechtstradition. Hier gelten sehr konkrete Kriterien dafür, was aus dem Wasser auf den Teller kommen darf: Als erlaubt erachten Schiiten ausschließlich Fische mit echten Schuppen sowie Garnelen. Alle anderen Tiere aus dem Meer – darunter Meeresfrüchte wie Tintenfische, Muscheln oder Krebse sowie schuppenlose Fische wie Aal oder Wels – gelten in dieser Auslegung als harām und sind für den Verzehr verboten.
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