Schenkung vs. Überschreibung: Was ist der Unterschied?
Wer sein Haus oder eine andere Immobilie an einen Familienangehörigen weitergeben möchte, steht oft vor der Frage: Soll ich schenken oder einfach überschreiben? Die beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, doch es gibt einen entscheidenden rechtlichen Unterschied.
Eine Schenkung ist immer eine Überschreibung, aber eine Überschreibung ist nicht automatisch eine Schenkung. Wenn Sie eine Immobilie verschenken, wechseln Sie den Eigentümer ohne Gegenleistung. Das bedeutet: Der Erwerber zahlt nichts dafür. Solche Zuwendungen unterliegen der Schenkungssteuer, wobei nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern von Freibeträgen profitieren können.
Anders sieht es bei einer unentgeltlichen Überschreibung aus, die unter Bedingungen erfolgt – zum Beispiel im Austausch gegen ein Wohnrecht oder eine einmalige Zahlung. Auch der Verkauf einer Immobilie ist eine Form der Überschreibung, nur eben gegen Entgelt. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Schenkung im steuerlichen Sinn.
Ein typisches Beispiel: Ein Elternteil überschreibt das Haus an das Kind, behält sich aber das lebenslange Wohnrecht. Das ist rechtlich eine Überschreibung, aber keine reine Schenkung, da eine Bedingung gestellt wird. Solche Konstruktionen können sinnvoll sein, um das Vermögen frühzeitig zu regeln – und Erbschaftssteuern zu sparen.
Wichtig ist: Jede Eigentumsänderung muss notariell beurkundet werden. Wer unsicher ist, sollte sich daher beraten lassen – gerade bei größeren Vermögenswerten wie einem Haus. So vermeidet man unliebsame Überraschungen bei den Behörden.
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