Wohngeld in Nordrhein-Westfalen: Wer hat Anspruch?

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die dabei hilft, die Kosten für Miete oder Wohneigentum zu tragen. Besonders in teuren Städten oder bei niedrigem Einkommen kann es eine echte Entlastung sein. Doch nicht jeder hat automatisch Anspruch – eine zentrale Rolle spielt das Einkommen.

In Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 1. Januar 2023 feste Einkommensgrenzen, ab denen kein Wohngeld mehr gezahlt wird. Für Alleinstehende liegt diese Grenze bei monatlich 1.516 Euro anrechenbarem Einkommen. Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher ist die Obergrenze. Bei einem Vier-Personen-Haushalt sind es beispielsweise bis zu 3.434 Euro monatlich.

Wichtig ist: Nicht das gesamte Einkommen wird zu 100 Prozent angerechnet. Unter Umständen können Freibeträge oder bestimmte Ausgaben berücksichtigt werden, sodass auch Menschen mit leicht höherem Einkommen noch Anspruch haben könnten. Dazu zählen beispielsweise Alleinerziehende oder Haushalte mit geringem Einkommen, die viel Miete zahlen.

Die genaue Höhe des Wohngelds hängt neben dem Einkommen auch von der Miete, der Haushaltsgröße und dem Wohnort ab. Interessierte können bei ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Antrag stellen oder sich dort beraten lassen.

Wer glaubt, knapp unter der Grenze zu liegen, sollte auf jeden Fall prüfen, ob ein Anspruch besteht – manchmal lohnt sich ein Antrag mehr, als man denkt.

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