Was bedeutet es, als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert zu sein?

Wenn man in Rente geht, ändert sich oft auch die Art der Krankenversicherung. Wer vorher gesetzlich versichert war, bleibt in der Regel auch im Ruhestand in der gesetzlichen Krankenversicherung – allerdings oft in einer besonderen Form: als freiwillig versicherter Rentner.

Anders als während des Erwerbslebens, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, zahlt der Rentner nun den kompletten Beitrag allein. Der Vorteil: Auf Antrag erhält man von der Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dieser Zuschuss bemisst sich prozentual nach der Höhe der gesetzlichen Rente. Er wird direkt an die Krankenkasse überwiesen und entlastet so den eigenen Geldbeutel.

Ein wichtiger Punkt: Jede Krankenkasse darf einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Beitrag hängt vom Einkommen ab und kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen. Wer also als Rentner freiwillig versichert ist, sollte bei der Wahl der Krankenkasse genau hinschauen – nicht nur auf den aktuellen Zusatzbeitrag, sondern auch auf Service und mögliche Zusatzleistungen.

Die freiwillige Versicherung ist insbesondere für Personen interessant, die keine Pflichtmitgliedschaft mehr haben, aber dennoch im System der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, da sie langfristig die monatliche Belastung im Ruhestand beeinflusst.

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