Was ist eine gemischte Schenkung?
Manchmal ist eine Transaktion nicht eindeutig – weder reiner Kauf noch reine Schenkung. Dann spricht man von einer gemischten Schenkung. Das passiert, wenn jemand eine Sache verkauft, aber der gezahlte Preis deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt – und beide Parteien wissen das.
Ein typisches Beispiel: Ein Vater verkauft seinem Sohn ein Auto für 5.000 Euro, obwohl es eigentlich 15.000 Euro wert ist. Wenn beide wissen, dass der Preis niedrig angesetzt ist, und sich stillschweigend darauf verständigen, dass der Differenzbetrag von 10.000 Euro als Geschenk gilt, handelt es sich um eine gemischte Schenkung. Der Kaufvertrag wird also zum Teil entgeltlich (für 5.000 €), zum Teil unentgeltlich (10.000 € als Schenkung).
Diese Unterscheidung ist vor allem im Erbrecht wichtig. Denn wenn es später zur Erbauseinandersetzung kommt, kann der übersteigende, unentgeltliche Teil als vorweggenommene Erbmasse gewertet werden. Das könnte etwa die Pflichtteilsansprüche beeinflussen – besonders, wenn andere Erben sich benachteiligt fühlen.
Wichtig ist: Es reicht nicht aus, dass der Verkaufspreis einfach nur niedrig ist. Beide Seiten müssen sich bewusst sein, dass ein Teil der Leistung als Schenkung gedacht ist. Erst dann greift der gesamte Rahmen der gemischten Schenkung.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man solche Vereinbarungen klar dokumentieren – besonders bei Verwandten. So bleibt langfristig Klarheit, was Geschenk war und was Kauf.
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