Was ist rechtmissbräuchliches Verhalten?
Im Alltag geht es oft um die Grenzen dessen, was man rechtmäßig tun darf – und was, obwohl formal erlaubt, doch als unfair gilt. In Deutschland wird dieses Spannungsverhältnis durch das sogenannte Rechtsmissbrauchsverbot geregelt. Es besagt: Nur weil man etwas dürfen mag, heißt das nicht immer, dass man es sollte.
Ein zentraler Paragraph ist § 226 BGB, auch bekannt als das „Schikaneverbot“. Danach ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie nur darauf abzielt, einem anderen zu schaden. Zum Beispiel: Jemand verweigert aus reinem Ärger die Zustimmung zu einer notwendigen Maßnahme – etwa zur Renovierung im Mietshaus – obwohl er selbst keinen echten Vorteil daraus zieht. Solche Handlungen können gerichtlich unterbunden werden, selbst wenn der Betreffende formal im Recht ist.
Daneben spielt auch § 242 BGB eine Rolle – der Grundsatz von Treu und Glauben. Danach muss man seine Rechte im Rahmen der sozialen Verpflichtung ausüben. Das bedeutet: Das Gesetz schützt nicht nur Rechte, sondern fordert auch Rücksichtnahme. Wird ein Recht also auf eine Weise genutzt, die als sittenwidrig oder sinnwidrig erscheint, kann es als missbräuchlich angesehen werden.
Rechtsmissbrauch tritt oft in Streitigkeiten zwischen Nachbarn, in Mietverhältnissen oder im Wettbewerb auf. Das Gericht prüft dann, ob Hintergrund und Motiv der Handlung mit dem Gemeinwohl vereinbar sind. So sorgt das Recht dafür, dass formales Recht nicht zum Werkzeug der Willkür wird.
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