Was kostet ein Gutachten zur Testierfähigkeit?

Wenn nach dem Erbfall Unklarheiten darüber bestehen, ob der Erblasser beim Aufsetzen des Testaments noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, wird häufig ein medizinisches Gutachten zur Testierfähigkeit angefordert. Ein solches Gutachten ist ein zentrales Beweismittel im Erbrechtsstreit – doch wer trägt eigentlich die Kosten und wie hoch fallen diese aus?

Grundsätzlich gilt im gerichtlichen Erbscheinsverfahren oder bei einer Anfechtungsklage: Die Kosten des Gutachtens trägt der Erbe beziehungsweise die Partei, die den Prozess verliert oder aus dem Verfahren den Nutzen zieht. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger rechnet seine Leistungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ab. Je nach Komplexität des Falles, Auswertung von medizinischen Vorbefunden und Zeitaufwand liegen die reinen Gutachterkosten meist im vierstelligen Bereich, oft zwischen 1.500 € und 5.000 €.

Führt der Streit jedoch durch die Instanzen – etwa vor das Oberlandesgericht –, können die Gesamtkosten des Verfahrens immens ansteigen. Das liegt daran, dass sich die Anwalts- und Gerichtskosten nach dem sogenannten Geschäftswert (dem Wert des Nachlasses) richten. Bei sehr hohen Erbschaften summieren sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schnell. So kann beispielsweise bei einer mehrköpfigen Vertretung und einem riesigen Vermögen allein die Anwaltsgebühr (wie eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Ziffer 3200 VV RVG) zusammen mit Auslagen und 19 % Umsatzsteuer einen Betrag von über 300.000 € erreichen.

Wer ein Testament wegen fehlender Testierfähigkeit anfechten möchte, sollte daher das finanzielle Risiko genau kalkulieren. Ein Gutachten bringt Klarheit, aber ein langwieriger Rechtsstreit kann erhebliche Teile des Nachlasses aufzehren.

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