Wer erhält das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?

Wenn Eltern nicht mehr zusammenleben, stellt sich oft die Frage, wer das Kindergeld erhält. Grundsätzlich wird die Leistung pro Kind nur an einen Elternteil ausgezahlt – und zwar an den, bei dem das Kind überwiegend lebt. Das ist meist der Elternteil, bei dem das Kind zumeist über Nacht ist, also mehr als die Hälfte der Zeit.

Der andere Elternteil bleibt aber weiterhin unterhaltspflichtig. Hier gilt: Die Zahlung des Kindergeldes hat Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtung. Da das Kindergeld dem Wohl des Kindes dient, wird es bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. In der Praxis bedeutet das: Der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt in der Regel weniger Unterhalt, weil die Summe aus Kindergeld als sogenannter „Erziehungsbetrag“ angerechnet wird.

Beispiel: Wenn das Kindergeld monatlich 219 Euro beträgt (Stand 2024), wird davon die Hälfte – also rund 110 Euro – auf den Unterhalt angerechnet. Das heißt, der zuständige Elternteil muss diesen Betrag nicht zusätzlich zahlen, da er bereits durch das Kindergeld abgedeckt ist.

Wichtig ist auch: Das Recht auf Kindergeld kann zwischen den Eltern nicht frei verhandelt werden. Es folgt klaren Regeln des Familienrechts und der Abgabenordnung. Sollte das Wechselmodell gelten – also das Kind lebt gleichmäßig bei beiden Eltern –, entscheidet oft der Antragsteller, wer das Kindergeld bekommt, oder es wird abwechselnd gezahlt.

Bei Unklarheiten lohnt sich ein Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt oder einer Beratungsstelle, um das individuelle Sorgerecht und die finanziellen Ansprüche richtig einzuschätzen.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen