Was Sie bei einer Immobilienschenkung beachten sollten

Wenn Sie eine Immobilie geschenkt bekommen, ist wichtig zu wissen: In der Regel fällt Schenkungssteuer an. Doch nicht immer muss tatsächlich etwas gezahlt werden – denn jeder Empfänger hat einen steuerfreien Freibetrag. Bei Kindern liegt dieser beispielsweise bei 400.000 Euro. Das heißt: Erst wenn der Wert der übertragenen Immobilie diesen Betrag übersteigt, wird es finanziell relevant.

Freibeträge hängen von der Verwandtschaft ab

Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem. Ehepartner dürfen sich beispielsweise bis zu 500.000 Euro schenken, ohne Steuern zahlen zu müssen. Bei anderen Verwandten oder gar fremden Personen sind die Freibeträge deutlich niedriger. Deshalb lohnt es sich, die aktuelle Regelung genau zu prüfen – am besten gemeinsam mit einem Steuerberater oder Notar.

Außerdem ist der Zeitpunkt der Schenkung entscheidend. Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre wieder zur Verfügung. Wer also frühzeitig plant, kann unter Umständen Steuern sparen. Denken Sie auch an die notarielle Beurkundung: Die Übertragung eines Grundstücks oder einer Immobilie muss stets durch einen Notar erfolgen, sonst ist sie unwirksam.

Zusammenfassend: Eine Immobilienschenkung kann eine großzügige und sinnvolle Regelung sein – besonders innerhalb der Familie. Doch um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten die steuerlichen und rechtlichen Aspekte frühzeitig geklärt werden.

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