Was kostet ein lebenslanges Wohnrecht?
Ein lebenslanges Wohnrecht klingt für viele wie die perfekte Lösung – besonders im Alter. Man sichert sich die Möglichkeit, bis zum Lebensende in der vertrauten Wohnung zu bleiben, auch wenn das Eigentum beispielsweise an die Kinder übergeht. Doch was muss man dafür eigentlich zahlen?
In der Regel entsteht keine Miete, wenn man über ein lebenslanges Wohnrecht verfügt. Besonders oft ist das der Fall, wenn die Immobilie früher dem Wohnberechtigten selbst gehörte – etwa bei einem Grundstücksverkauf an die Kinder. Der Elternteil behält dann das Recht, dort weiterzuleben, ohne monatliche Miete zahlen zu müssen.
Das ändert sich jedoch, wenn im Vertrag etwas anderes festgelegt wurde. Es gibt durchaus Vereinbarungen, bei denen eine monatliche Zahlung – ähnlich einer Miete – vereinbart wird. Solche Regelungen sind seltener, aber rechtlich möglich und müssen dann eingehalten werden.
Wichtiger ist oft die Frage der Nebenkosten. Diese trägt der Wohnberechtigte in der Regel selbst. Dazu gehören Heizkosten, Wasser, Strom oder auch die Instandhaltung der Wohnung. Manchmal werden sogar anteilige Grundsteuern oder Hausversicherungen verlangt. Was genau anfällt, hängt vom Einzelfall und der schriftlichen Vereinbarung ab.
Ein lebenslanges Wohnrecht bietet also Sicherheit – aber auch Pflichten. Wer es plant, sollte daher genau wissen, was auf ihn zukommt. Ein Blick in den Vertrag oder eine Beratung durch einen Fachanwalt kann helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.
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