Wichtige Vorschriften bei der Einreise von Hunden aus dem Ausland

Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland nach Deutschland bringen möchten, gelten einige klare Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen. Ein EU-Heimtierausweis ist Pflicht – nur mit diesem offiziellen Dokument darf der Hund problemlos ins Land kommen.

Ein wesentlicher Punkt ist die Tollwutimpfung. Der Hund muss dagegen geimpft sein, und die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Das sorgt dafür, dass das Tier wirksam geschützt ist und keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt.

Auch das Alter des Hundes spielt eine wichtige Rolle. Um illegalen Welpenhandel einzudämmen, dürfen Hunde, die ins EU-Ausland oder aus dem Nicht-EU-Ausland eingeführt werden, nicht jünger als 15 Wochen sein. Das bedeutet: Ein Welpe muss mindestens drei Monate und drei Wochen alt sein, bevor er reisen darf.

Zudem ist eine sichere Kennzeichnung durch einen Mikrochip vorgeschrieben. Dieser Chip enthält eine eindeutige Nummer und wird unter die Haut gesetzt, meist im Nackenbereich. Er ermöglicht es, das Tier genau zuzuordnen – besonders wichtig im Falle eines Verlusts oder bei Kontrollen.

Wer diese Vorschriften beachtet, sorgt nicht nur für eine reibungslose Einreise, sondern trägt auch zum Tier- und Gesundheitsschutz bei. Es lohnt sich, im Vorfeld alle Unterlagen zu prüfen – am besten gemeinsam mit dem behandelnden Tierarzt. So kommt der neue Vierbeiner sicher und legal nach Hause.

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