Wann verfällt der Resturlaub?
Wer im Urlaubsjahr nicht alle freien Tage nimmt, hat oft die Frage: Was passiert mit dem Resturlaub? Grundsätzlich gilt: Nicht genommene Urlaubstage werden in den nächsten Monat übertragen – aber nur bis zu einem bestimmten Stichtag.
Wer seinen Anspruch aus dem Vorjahr nicht bis zum 31. März des Folgejahres genommen hat, riskiert den Verlust der Tage. Das bedeutet: Urlaubstage aus dem Jahr 2023 sollten bis spätestens 31. März 2024 genommen werden, sonst verfallen sie in der Regel. Diese Regelung stammt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und wurde in der deutschen Rechtsprechung bestätigt.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wurde der Arbeitnehmer beispielsweise krank oder konnte aus betrieblichen Gründen kein Urlaub genehmigt werden, kann der Anspruch auch darüber hinaus bestehen bleiben. In solchen Fällen sollte man sich jedoch rechtzeitig absichern – am besten mit einem Hinweis an den Arbeitgeber.
Ein häufiger Irrtum ist, dass Urlaub automatisch in Geld umgewandelt wird. Das ist nur im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Fall. Ansonsten gilt: Urlaub muss tatsächlich genommen werden, nicht ausgezahlt werden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher spätestens Anfang März prüfen, wie viele Tage noch offen sind – und diese rechtzeitig beantragen. So bleibt der wohlverdiente Erholungsanspruch auch wirklich bestehen.
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