Große Käufe im Trennungsjahr: Was passiert mit dem Vermögen?

Eine Scheidung ist im deutschen Recht bewusst als längerer Prozess angelegt. Um nachzuweisen, dass eine Ehe gescheitert ist, müssen Ehepartner in der Regel erst das gesetzliche Trennungsjahr absolvieren. Doch was geschieht in dieser Übergangszeit mit neuen Anschaffungen oder größeren Investitionen?

Viele Ehepaare nehmen an, dass mit dem Tag der Trennung auch die finanzielle Gemeinschaft schlagartig endet. Das ist rechtlich jedoch ein Irrtum. Solange kein abweichender Ehevertrag vorliegt, gilt weiterhin der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Für die spätere Berechnung des Zugewinnausgleichs ist meist nicht der Tag des Auszugs entscheidend, sondern der Zeitpunkt, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Dieser Stichtag liegt gewöhnlich erst am Ende des Trennungsjahres.

Wer also während des Trennungsjahres ein teures Fahrzeug kauft, wertvolle Ersparnisse anhäuft oder sonstige größere Investitionen tätigt, erhöht damit sein Endvermögen. Dieser Vermögenszuwachs fällt grundsätzlich in den Zugewinnausgleich und muss rechnerisch mit dem Ex-Partner geteilt werden. Bei geplanten Großanschaffungen während der Trennung ist daher besondere Vorsicht und rechtliche Beratung ratsam.

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