Was passiert mit der Krankenversicherung beim Auslandszug?
Wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, ändert sich auch die Situation bei der Krankenversicherung – besonders außerhalb der Europäischen Union. In der Regel erlischt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz automatisch, sobald man nicht mehr in Deutschland lebt. Das bedeutet: Die Kassen übernehmen dann keine Leistungen mehr, weder für Behandlungen im Ausland noch für eventuelle Rücktransporte nach Deutschland.
Daher ist es unerlässlich, sich bereits vor dem Umzug um eine private Auslandskrankenversicherung zu kümmern. Diese deckt medizinische Behandlungen im neuen Heimatland ab und bietet oft zusätzlichen Schutz, etwa bei schweren Erkrankungen oder Unfällen. Wichtig zu wissen: Auch aus Ländern der EU muss der Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus in der Regel selbst bezahlt werden, falls er nötig wird. Die gesetzlichen Kassen springen hier nicht ein.
Innerhalb der EU profitieren Versicherte immerhin von der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die den Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung unter denselben Bedingungen wie für Einheimische ermöglicht. Doch auch dann lohnt sich eine zusätzliche private Absicherung – denn die Karte ersetzt keine vollwertige Auslandskrankenversicherung.
Wer plant, dauerhaft ins Ausland zu ziehen, sollte daher frühzeitig seine Versicherung informieren und rechtssicher absichern. So bleibt man im Krankheitsfall auf der sicheren Seite – egal, wo auf der Welt man lebt.
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